Rechtsanwälte Dr.Dr. Bernd Hesse und Stephan Hoff

Rechtsanwälte Dr. Dr. Hesse & Hoff  - c/o Eulenspiegel Verlagsgruppe -
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Tätigkeitsschwerpunkte

 

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden wir für unsere Mandanten sowohl zu den Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern tätig als auch zu den Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Betriebs- und Personalräten und Arbeitgebern regeln.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat er die spezielle Qualifikation eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht erworben. Er begleitet Mandanten seit Jahren sehr erfolgreich über alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt aber auch vor den Fachkammern für Personalvertretungsangelegenheiten der Verwaltungsgerichte.

 

Kündigungsschutzsachen

Im sog. Individualarbeitsrecht kämpft RA Hesse zumeist in Bestandsstreitigkeiten um den Erhalt der Arbeitsplätze nach dem Ausspruch von Kündigungen. Gegen Kündigungen muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

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Gewerkschaftsmitglieder können dies grundsätzlich über die DGB Rechtsschutz GmbH veranlassen. Es ist prinzipiell auch möglich, die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht selbst einzureichen oder die Erhebung der Klage vor der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts zu erklären. Sollte der Arbeitgeber bereits in der Güteverhandlung mit einem Rechtsanwalt erscheinen, wird das Gericht aus Gründen der Waffengleichheit darauf verweisen, dass auch der Arbeitnehmer das Recht zur Wahl eines Rechtsbeistandes hat. Fehlt hierfür das Geld, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

In Kleinbetrieben ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar. Hier ist zu prüfen, ob ggf. ein Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes eingreift. Eine Vielzahl von speziellen Regelungen bieten Arbeitnehmern auch dann Schutz, wenn der Arbeitgeber nur ein kleines Unternehmen betreibt.

 

Abfindungsvergleich

Wenn die Mandanten es wünschen, weil sie für sich keine Perspektive mehr beim alten Arbeitgeber sehen und sich beruflich anders orientieren möchten, führt RA Hesse auch außergerichtlich oder gerichtlich Verhandlungen, die dann in einem Vertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung münden können. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren geschieht dies zumeist durch das Zustandekommen eines gerichtlichen Vergleichs. Bei einem solchen Vergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind eine Vielzahl von Rechtsfragen zu beachten, die nicht zu den Kernbereichen des Arbeitsrechts gehören, aber schon bei der Frage der Zahlung möglicher Abfindungen steuerrechtliche, sozialrechtliche und auch erbrechtliche Fragen tangieren. Hierzu werden die Mandanten umfassend beraten.

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In komplizierten und äußerst komplexen Streitigkeiten um den Bestand von Arbeitsverhältnissen scheut er keinerlei Arbeit; so hat er es wegen der Vielzahl von Vorwurfskomplexen in einem Fall auch schon auf einen über 300-seitigen und mehrere weitere hundertseitige Schriftsätze mit über 200 Anlagen gebracht und für diesen Mandanten über drei Instanzen engagiert und erfolgreich über zehn Jahre hinweg gekämpft. Solche Verfahren stellen die Ausnahme dar, werden aber mit der erforderlichen Ausdauer, Zielstrebigkeit und mit außerordentlichem persönlichen Engagement geführt.

 

Betriebsverfassungsrecht

RA Hesse verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Beratung von Gewerkschaften und Betriebsräten. Er vertritt ständig eine Vielzahl von Betriebsräten aus den Bereichen Gesundheit, Pflege, Dienstleistung, Einzelhandel, Bau und Metall. Für diese führt er selbstständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsträgern oder Gewerkschaften Seminare und Lehrgänge zum Arbeitsrecht durch.

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RA Hesse hat in dutzenden betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigter auf Betriebsratsseite verhandelt, in deren Ergebnis Betriebsvereinbarungen zu betrieblichen Entgeltordnungen, Dienstplänen, Überstundenregelungen, Urlaubsgrundsätzen und der Einführung von Software zustandegekommen sind. Jährlich leitet er über dutzend betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren zur Durchsetzung von Rechten der Betriebsräte ein, die zumeist Fragen der zwingenden Mitbestimmung, zu personellen Einzelmaßnahmen und Informations- und Einsichtsrechten von Betriebsräten betreffen.

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Koalitionsrecht

Auf dem Gebiet des Koalitionsrechts treten wir für die Geltendmachung von Rechten der Arbeitnehmervereinigungen ein, die sich die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG zum Ziel gewählt haben.

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Cartoon von Thomas Leonhardt; hier geht es zu seiner Facebook-Seite Thommy's Cartoons

In der Praxis sind dabei Themen wie die Differenzierung zwischen Koalitionsfähigkeit und Tariffähigkeit sowie die Fragen von Bedeutung, die sich nicht nur um den Bestand der Gewerkschaft sondern auch deren Betätigung drehen.

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 Arbeitskampfrecht

Das Arbeitskampfrecht ist nicht gesetzlich geregelt. Arbeitskampfmethoden, die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen und andere Detailfragen (z.B. zu Friedenspflicht, Streikbruchprämie und Flashmob-Aktionen) werden von den Arbeitsgerichten entschieden.

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 Steffen Büchner, "Bewegung", 2019; hier geht es zur Internetseite des Künstlers https://steingedanken-stebue.de/

 

Strafrecht

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RA Hesse wird im Strafrecht für Mandanten sowohl im Ermittlungs- wie auch im Hauptverfahren tätig. Er verfügt über jahrelange Erfahrungen in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafverfahren genauso wie in speziellen Verfahren bei Verstößen gegen das Betäubungsmittel- oder Waffengesetz.

In seinen Sendungen am 07.06. und 08.06.2010 berichtete „Brandenburg aktuell“ vom „aufsehenerregenden Prozess“ gegen eine international agierende Schleuserbande, in dem RA Hesse ebenfalls als Verteidiger erfolgreich tätig wurde.

http://programm.ard.de/?sendung=282055865018020

Im Bereich der organisierten Kriminalität verteidigte RA Hesse seine Mandanten bis hin zum Revisionsverfahren vor dem BGH. Die „Märkische Oderzeitung“ berichtete mehrfach über Verfahren, in dem RA Hesse als Verteidiger agierte.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1309316

Insbesondere im Bereich der Sexualstraftaten vertritt er engagiert Opfer derselben. Hier ist es ihm wichtig, dass die Rechte der Opfer gewahrt werden. Er berät seine Mandanten auch nach Abschluss des formellen gerichtlichen Verfahrens umfassend und mit entsprechendem Einfühlungsvermögen weiter, da der Leidensweg der Opfer solcher Taten mit der Beendigung des Strafverfahrens gegen den Täter leider kein Ende findet. Zu einem solchen Fall berichtete die „Märkische Oderzeitung“ im Jahr 2014 mehrfach, bis hin zur Urteilsverkündung.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1283235

In seinen Büchern "Die Hinrichtung - Authentische Kriminalfälle" und "Durch die Hölle - Wahre Kriminalfälle" erzählt Hesse nach erteilter Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht durch die Mandanten und unter Beachtung von Verpflichtungen zum Geheimnisschutz und besonderer Beachtung des Opferschutzes von diesen und anderen Fällen.

 


 RA Stephan Hoffshoff

Ob als Strafverteidiger, als Opfervertreter oder als Interessensvertreter gegenüber Behörden in Verwaltungs- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren: Seinen Mandanten bietet er den vollen Umfang anwaltlicher Dienstleistungen.

Seine Interessensschwerpunkte finden sich in folgenden Gebieten:

Streitigkeiten im Öffentlichen Recht, also Streitigkeiten mit Staatsbeteiligung

Dazu gehören unter anderem:

- das Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
- das Umweltrecht und Umweltstrafrecht
- das Kommunalrecht
- das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
- Tätigkeit als Pflichtverteidiger, Zeugen- und Opferbeistand
aber auch das Berufsrecht der Handwerker und freien Berufe.

 Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird er sowohl in der Beratung als auch im Prozess vor den Arbeitsgerichten engagiert für alle seine Mandanten tätig.

Zu seinem Credo gehören voller persönlicher Einsatz für die Interessen seiner Mandanten, Offenheit und Ehrlichkeit sowie absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Soweit es die Wahrnehmung des Mandates erfordert, kooperiert er auch mit anderen Rechtsanwaltskanzleien im In- und Ausland.