Hier befinden Sie sich auf der Internetseite der Berliner Zweigstelle unserer Kanzlei. Unsere Kanzlei in Frankfurt (Oder) finden Sie (hier). In Berlin bearbeiten wir Mandate auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (ausschließlich für Arbeitnehmer) und des Strafrechts. Gegenwärtig sind als Rechtsanwälte in der Kanzlei Dr. Dr. Bernd Hesse und Stephan Hoff tätig.
RA Bernd Hesse Foto: Jürgen Paulig
Rechtsanwalt Dr. Dr. Hesse ist seit mehr als zwanzig Jahren aktiv und erfolgreich für die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten tätig. Das Verständnis für die Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmern bringt er insbesondere durch seinen eigenen beruflichen Werdegang auf. Er hat selbst den Beruf eines Maschinen- und Anlagenmonteurs in der Spezialisierung Rohrleitungsbau erlernt und vor dem Studium in diesem Beruf an Erdölanlagen im PCK Schwedt/Oder gearbeitet.
Sowohl in der Anwaltspraxis als auch in Forschung und Lehre ist er verwurzelt; eine Vielzahl juristischer Publikationen zeugen davon. Er verfügt über umfangreiche Lehrerfahrungen bei der Vermittlung juristischen Fachwissens. Sowohl durch ihn als auch durch RA Stephan Hoff können Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden. Gerne vertreten wir unsere Mandanten auch vor dem höchsten Gericht für Arbeitsrechtsstreitigkeiten, dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
RA Hesse ist Rechtsanwalt und hat die zusätzliche Qualifikation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erworben. Im Anschluss an das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin promovierte er zum "Dr. iur.". Während der Arbeit an seiner arbeitsrechtlichen Dissertation zum Thema des Outsourcings - die mittlerweile in der dritten Auflage erschien - war er an einem Lehrstuhl für Arbeits- und Zivilrecht sowie Rechtsphilosophie und Rechtstheorie an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Klaus Adomeit tätig. Das Referendariat absolvierte er am Kammergericht in Berlin. Danach studierte er Kulturwissenschaft mit den Schwerpunkten Literaturwissenschaft und Linguistik an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Anselm Haverkamp mit einer literaturwissenschaftlichen Arbeit über E.T.A. Hoffmann zum "Dr. phil.". Danach hat er weiter umfangreich wissenschaftlich publiziert, wobei arbeitsrechtliche Themen wie Kündigung (dort insbesondere zu Fragen der betriebsbedingten Kündigung), Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklagen, Arbeitnehmerbegriff, Outsourcing, Betriebsübergang und Leiharbeit aber auch Kollektivrechtliche Fragestellungen im Vordergrund standen.
Eine Übersicht zu den wesentlichsten Veröffentlichungen findet sich auf dieser Homepage unter der Rubrik "PUBLIKATIONEN".
Von der Berliner Kanzlei aus werden vorrangig die arbeitsrechtlichen Mandate geführt, die vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelt werden. Bereits während seines Referendariats hatte RA Hesse während der Wahlstation am Arbeitsgericht Berlin zuerst in einer Fachkammer für den öffentlichen Dienst und sodann in einer Fachkammer Bau seinen Dienst geleistet.
Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten enden mit einem Vergleich. Das deutsche Arbeitsrecht versteht sich als Arbeitnehmerschutzrecht. Die Aussichten in Bestandsstreitigkeiten - in denen es nach einer Kündigung und Erhebung einer Kündigungsschutzklage um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht - sind für Arbeitnehmer in der Regel recht günstig; jedoch kommt es auf die Umstände im konkreten Einzelfall an. Sollte ein Rechtsstreit in der Berufungs- und für Betriebsräte in der Beschwerdeinstanz landen, vertreten wir unsere Mandanten gerne vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
RA Hesse ist neben dem Arbeitsrecht schwerpunktmäßig im Strafrecht unterwegs; dies wird nicht zuletzt an der Veröffentlichung mehrerer Kriminalromane deutlich, die bei verschiedenen Verlagen erschienen sind; die Bücher zu den authentischen Kriminalfällen wurden beim Verlag Das Neue Berlin der Eulenspiegel Verlagsgruppe herausgegeben. Eine Übersicht zu den gegenwärtig von ihm erhältlichen Büchern gibt seine Amazon-Autorenseite. Ankündigungen zu neuen literarischen Vorhaben und Lesungen finden sich auf seiner Facebook-Autorenseite. Auf seinem Autoren-YouTube-Kanal sind Filme zu seinen Erzählungen, Büchern und zu Lesungen zu sehen.
RA Hesse wurde über zehn Jahre durch das Brandenburgische Oberlandesgericht regelmäßig zum Ausbilder in der Referendarausbildung bestellt. Er lehrte in der Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II, im Lehrgang Rechtsgestaltung (Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) und führte unmittelbar vor der mündlichen Assessorprüfung Kurse zur Vorbereitung auf dieselbe durch. Zudem korrigierte und besprach er im Klausurenkurs der Referendare zivilrechtliche Klausuren.
Er führt seit Jahren Betriebsratsschulungen in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Grundkursen und zu speziellen Themen durch.
Auch wird er als Seminarleiter für den örtlichen AnwaltVerein bei der Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsrecht tätig.
An der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina hält er im Rahmen von Lehraufträgen regelmäßig Vorlesungen im Individualarbeitsrecht und im Kollektiven Arbeitsrecht (Koalitionsrecht, Arbeitskampfrecht, Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht).
In hunderten von arbeitsrechtlichen Prozessen hat er erfolgreich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland vertreten.
RA Stephan Hoff
RA Stephan Hoff wurde am 13. September 1979 in Frankfurt (Oder) geboren. Aufgewachsen ist er in Beeskow, wo er 1999 am heutigen Rouanet-Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife erworben hat.
Nach dem Grundwehrdienst hat Herr Hoff ein rechtswissenschaftliches Studium von 2000 – 2006 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) absolviert. 2006 legte er bei dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg die Erste Juristische Staatsprüfung ab.
Das Referendariat beim Brandenburgischen Oberlandesgericht mit Dienstort in Frankfurt (Oder) leistete er von 2007 – 2009 ab. Seine Ausbildung beendete er mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ebenfalls beim GJPA Berlin-Brandenburg.
Seit April 2009 ist Stephan Hoff als Rechtsanwalt zugelassen.
Seit dem Wintersemester 2009/10 ist Herr Hoff regelmäßig als Lehrbeauftragter der Europa-Universität Viadrina im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften zum Staatsorganisationsrecht und zu den Grundrechten tätig. Seit 2012 hält er unter anderem Einführungslehrgänge im Rahmen der Referendarsausbildung am Brandenburgischen Oberlandesgericht.
Im Dezember 2011 wurde Herr Hoff zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Brandenburg gewählt.